Kran
Vorbemerkung
Ein bestimmungsgemäßer Einsatz von Kranen setzt voraus, dass der Kranfahrer zuverlässig und sicher die Transportaufgaben durchführt. Da durch nicht bestimmunsgemäßer Anwendung Gefährdungen von Personen und hohe Sachschäden entstehen können, ist eine gründliche und umfassende Unterweisung von Personen erforderlich. (DGUV 309-003)
Rechtsgrundlagen (Auszug)
Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen (Kranführer) eines Kranes nur Versicherte beschäftigen, die im Führen des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben. (DGUV Vorschrift 52)
Erfahrungsgemäß sind für die Dauer der Unterweisung folgende Richtwerte zu berücksichtigen:
Teilkraftbetriebene Krane 1 Tag
Flurgesteuerte Krane 1 bis 5 Tage
Führerhausgesteuerte Krane 5 bis 10 Tage
Die Ausbildung umfasst eine theoretische und praktische Ausbildung aufgrund der zu steuerenden Kranart, sowie die theoretische und praktische Ausbildung zum Anschläger gem. DGUV Information 209-013.
Abgeschlossen wird dieser Kurs durch eine theoretische und praktische Prüfung.
Bei erfolgreich abgelegter Prüfung wird jedem Teilnehmer ein Zertifikat sowie ein Bedienerausweis in hochwertigem Scheckkartenformat ausgehändigt.
Termine im Menü unter "Aktuelles" oder nach Vereinbarung. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.
Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung erhält jeder Teilnehmer zum Bedienerausweis außerdem ein Zertifikat.